Aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften dürfen bestimmte chemische Verbindungen unter keinen Umständen an Verbraucher verkauft werden, sondern nur an Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Vereine. Beispiele:
- Methanol
- Kaliumchlorat mit mehr als 40 % des Hauptbestandteils
- Salpetersäurelösung mit einem Gehalt von über 3 %
Verbraucher können den Kauf nicht abschließen, wenn die Bestellung beschränkte Stoffe enthält.
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